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Decke

In fast jedem Gebäude befindet sich wenigstens eine »Decke«. Decken bilden den oberen, raumbildenden und in der Regel horizontal liegenden Abschluss von Geschossen und Räumen innerhalb von Gebäuden. Sie dienen der vertikalen, aus funktionalen, bautechnischen und brandschutztechnischen Gründen erforderlichen Gliederung eines Gebäudes. Decken gehören zu den statisch tragenden Bauteilen von Bauwerken, die Ausführung darf somit nur auf der Grundlage einer statischen Berechnung und Bemessung erfolgen. Die Dimensionierung einer Decke hängt wesentlich von der Spannweite (der Weite des zu überbrückenden Raumes), den Belastungen aus der geplanten Nutzung, den an sie gestellten bauphysikalischen Anforderungen (Schallschutz, Wärmeschutz) und dem Brandschutz ab.

Außer bei kleineren und einfachen Gebäuden müssen Decken eine bestimmte Feuerwiderstandsdauer aufweisen (z.B. F 30, d.h., diese Decke muss einem Feuer mindestens 30 Minuten standhalten, ohne ihre tragende Funktion zu verlieren, bei größeren Gebäuden in der Regel F 90). Die entsprechenden Anforderungen sind in den länderspezifischen Bauordnungen (durchaus unterschiedlich) geregelt. Die Verwendung von brennbaren Baustoffen ist in Decken, die fremde Wohneinheiten voneinander abgrenzen, meist unzulässig.

Weiterhin müssen insbesondere Decken zwischen fremden Wohnungen Anforderungen hinsichtlich des Schallschutzes erfüllen, hierbei sind die Mindestanforderungen nach DIN 4109 zu beachten (die jedoch lediglich einen unteren Standard erfüllen!). Gerade im Geschosswohnungsbau (z.B. in Mehrfamilienwohnhäusern) steigen jedoch die Anforderungen an den Schallschutz und somit den Schutz gegen störenden Lärm aus der Nachbarwohnung, so dass die Rechtssprechung inzwischen höhere Standards festgeschrieben hat. Somit sind die Mindestanforderungen, die in der Norm DIN 4109 zu finden sind, nicht mehr als Stand der Technik anzusehen.

Dienen Decken als oberer Raumabschluss gegen unbeheizte Gebäudeteile oder gar als Dachterrasse, sind zusätzliche Anforderungen an den Wärmeschutz (zum Zwecke der Energieeinsparung) zu erfüllen, maßgebend hierfür sind die Vorgaben der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV). Die Dachdecke ist, sofern diese noch nicht entsprechend gedämmt ist, spätestens beim Verkauf eines Hauses an den in der EnEV geforderten Standard anzupassen, d.h. zu dämmen.

siehe auch:
- Balkendecke aus Holz
- Balkendecke aus Stahlbeton
- EnEV
- Energieausweis
- Energiekosten
- Energiepass
- Filigranplatten
- Großflächenplatten
- Hohlkörperdecke
- Holzbalkendecke
- Lärm
- Rippendecke
- Schallschutz
- Stahlsteindecke
- Trittschallschutz