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Rettungstunnel

Der Rettungstunnel stellt die zügige Verbindung eines innenliegenden Treppenraumes mit dem Ein- und Ausgang im Brandfall her. Er muss in der Regel nur in Sonderbauten (z.B. Beherbergungsbetrieben, Krankenhäusern und Versammlungsstätten) eingebaut werden, etwa wenn die Eingangs- oder Empfangshalle eine erhebliche Brandlast aufweist oder die Entfernung zwischen Ein- und Ausgang und Treppenraum mehr als 20 m beträgt.

Der Rettungstunnel darf nicht länger als 50 m sein, seine Breite muss im Lichten mindestens 2,50 m und in der Höhe mindestens 2,30 m aufweisen. Stolperfallen (Absätze) sind nicht zulässig. Rampen dürfen eine Steigung bzw. ein Gefälle von 6 % (d.h. 3 m Höhenunterschied auf 50 m Länge, dies entspricht 3,43°) nicht überschreiten. Der Rettungstunnel muss gegenüber den angrenzenden Bauteilen (Räume und Geschossdecken) feuerbeständig ausgeführt werden (F 90).

siehe auch:
- Backdraft
- Brandrauch
- Flashover
- Fluchtbalkon
- Rettungsbalkon
- Rettungsfenster
- Rettungsweg
- Sicherheitsschleuse
- Sprinkleranlage
- Vorbeugender Brandschutz
- Zweiter Rettungsweg