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Rettungsbalkon

Ein »Rettungsbalkon« ist Bestandteil der Rettungswege mehrgeschossiger, horizontal ausgerichteter Gebäude (z.B. bei Büro- und Verwaltungsgebäuden, weniger üblich bei Mehrfamilienhäusern). Ein solcher Balkon dient der zügigen Rettung von Menschen und der Anleiterung durch die Feuerwehr im Brandfall.

Ein Rettungsbalkon muss dann angeordnet werden, wenn die zulässige Länge der üblichen Rettungswege in Gebäuden, wie allgemein zugängliche Flure, überschritten wird. In Krankenhäusern, Gaststätten und Versammlungsräumen ist eine Länge von in der Regel 30 m und in Waren- und Geschäftshäusern von 35 m maßgebend (je nach Länderbauordnung). Im üblichen Wohnungsbau sind dagegen Rettungsbalkone entbehrlich, da die zulässige Länge der Rettungswege innerhalb eines Gebäudes relativ einfach eingehalten werden kann, z.B. durch den Einbau eines weiteren Treppenhauses.

siehe auch:
- Backdraft
- Brandrauch
- Brandrisiko
- Flashover
- Fluchtleiter
- Fluchttreppe
- Notausstieg
- Rauchmelder
- Rettungsfenster
- Rettungstunnel
- Rettungsweg
- Sicherheitstreppenraum
- Sprinkleranlage
- Vorbeugender Brandschutz
- Zweiter Rettungsweg