Im Bereich von durch Stützbauwerken befestigten Geländesprüngen oder bei Böschungen mit nicht homogener Oberfläche (d. h. Böschungen mit wechselnden Neigungen) kann es bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zum Abrutschen von Erdreich mitsamt dem Stützbauwerk kommen. Aus bodenmechanischer Sicht wird dieser Einsturz eine befestigten oder unregelmäßig geformten Böschung als Geländebruch bezeichnet. Bei Stützbauwerken, die der Gestaltung und Sicherung von Böschungen dienen, handelt es sich beispielsweise um Winkelstützmauern, Schwergewichtsmauern, Gabionen, Florwallsteine oder ähnliche künstlich hergestellte Hangsicherungsbauwerke. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei einem Böschungsbruch um das Versagen einer homogen ansteigenden Böschung, welche nicht durch ein Stützbauwerk gesichert ist. Ansonsten entsprechen sich jedoch die Versagensmechanismen und auch die Auslöser für einen Geländebruch. Die Verhinderung eines Geländebruchs ist Gegenstand der Bodenmechanik
Ein Geländebruch kann bei höheren und/oder steileren Böschungen eintreten und/oder wenn am oberen Geländesprung oder auf der Böschung zu hohe und/oder dynamisch wirkende Lasten aufgebracht werden. Wenn das Stützbauwerk statisch nicht ausreichend tragfähig ist (beispielsweise Ausbildung eines zu kurzen erdseitigen Sporns bei einer Winkelstützmauer), kann es infolge der sich immer bildenden „schiebenden“ Erddrucklasten zum Einsturz des Geländesprungs kommen. Bei Wasserzutritt verändern sich die bodenmechanischen Eigenschaften teils ganz erheblich ungünstig, sodass auch Starkregenereignisse und/oder ein steigender Grundwasserspiegel oder aufstauendes Sickerwasser die Standsicherheit eines Geländesprungs deutlich herabsetzen und so den Geländebruch auslösen können. Die Scherfestigkeit des Bodens wird durch das zutretende Wasser abgemindert. Deshalb müssen Stützbauwerke immer entsprechende Dränagen oder in Sohlhöhe Entwässerungsrohre erhalten, damit sich hinter dem Stützbauwerk kein Wasser anstauten kann, wodurch sich ansonsten ein zu großer hydrostatischer Druck aufbauen kann, für den die Stützbauwerke in der Regel nicht bemessen sind.
Ein weiteres auslösendes Moment für einen Geländebruch sind häufig Grabungsarbeiten oder der Aushub von Baugruben unmittelbar vor dem Fuß einer Böschung oder eines Stützbauwerks, ohne dass vorher entsprechende Sicherungsmaßnahmen vorgenommen werden. Immer wieder kann man beobachten, dass unmittelbar vor Stützwänden parallel zum Fußpunkt Gräben ausgehoben werden, um darin Wasser- oder Abwasserleitungen oder Kabel und ähnliches zu verlegen, ohne dass gleichzeitig Maßnahmen zu erkennen sind, die das aufragende Stützbauwerk zu entlasten oder zu sichern. Die Gefährdungslage steigt durch solch einen im wahrsten Sinne des Wortes bodenlosen Leichtsinn extrem an, da ein Geländebruch in der Regel ohne Vorankündigung eintritt. Befindet sich eine Person im Einflussbereich eines plötzlich einstürzenden Geländesprungs, kommt es meist zumindest zu Personenschäden.
Die Standsicherheit von Böschungen kann rechnerisch nachgewiesen werden, wobei es dafür unterschiedliche Nachweis- und Rechenverfahren gibt. Es gilt jedoch der Grundsatz, dass sowohl Lage als auch Form der Gleitlinie und damit des Gleitkörpers nicht genau vorausgesagt werden können, jedoch haben sich die im Laufe von Jahrzehnten entwickelten Lösungsansätze überwiegend gut bewährt. Die rechnerischen Grundlagen für Geländebruchnachweise finden sich in der Norm DIN 4084:2009-01 „Baugrund - Geländebruchberechnungen“ in Verbindung mit DIN 4084-100 Beiblatt 1:1997-4 „Baugrund - Böschungs- und Geländebruchberechnungen - Teil 100: Berechnung nach dem Konzept mit Teilsicherheitsbeiwerten, Berechnungsbeispiele“. Weitere ergänzende Hinweise finden sich in der älteren (und damit deutlich übersichtlicheren und praxisgerechteren) Norm DIN 4084 Beiblatt 1:1981-07 „Baugrund; Gelände- und Böschungsbruchberechnungen; Erläuterungen“.
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