Böschungen können, wenn bestimmte Einflüsse wirksam werden, teilweise abrutschen oder auf einer mehr oder weniger gekrümmten Ebene abgleiten. Diese in der Natur immer wieder vorkommenden Ereignisse werden allgemein als Böschungsbruch bezeichnet (englisch slope rupture), wobei die Böschungsneigung jeweils nahezu homogen ausgebildet ist. Gefährdet sind dabei besonders hohe oder steile Böschungen, die zudem aus nicht bindigen oder gering bindigen Bodenschichten bestehen (wie z. B. sandige Böden, die eine nur geringe Scherfestigkeit aufweisen). Ebenfalls gefährdet sind Böschungen, die aus bindigen Erdstoffen (Lehm und Ton) bestehen, die durch Wasserzutritt beispielsweise infolge von Starkregenereignissen aufweichen und so abrutschen, allerdings bilden sich dabei meist unregelmäßige Bruchlinien bzw. Gleitfugen am verbleibenden Hang aus. Aber auch hohe Lasten auf der oberen Geländeebene (z. B. aus einem aufstehenden Gebäude, aus Befahrung mit schwereren Fahrzeugen oder weiteren künstlichen Erdaufschüttungen können Auslöser für einen Böschungsbruch sein. In einigen Fällen wird ein Böschungsbruch auch durch Abgrabungen oder beim Ausheben einer Baugrube im Bereich vor dem Böschungsfuß ausgelöst, da dadurch die Stabilität des gesamten Hangkörpers im wahrsten Sinne des Wortes untergraben wird. Schließlich sind in einigen Fällen auch Erschütterungen Auslöser für einen Böschungsbruch, die beispielsweise durch Bauarbeiten in der Nähe der Böschung oder von mit schweren Zügen befahrenen Bahngleisen hervorgerufen werden können. Alle diese Ursachen wirken sich auf die Scherfestigkeit im Bereich der Gleitfuge aus, die dadurch unter einen Grenzwert absinkt und den oberhalb liegenden Gleitkörper schließlich zum Abrutschen bringen.
In vielen Fällen wird ein dichter und tief wurzelnder Hangbewuchs die Neigung zum Böschungsbruch verringern, da dadurch der Wasserzutritt behindert oder deutlich verlangsamt wird und die Wurzeln das Erdreich mit tieferen Erdschichten quasi vernadeln. Auch durch die gezielte Ableitung von Oberflächen-, Niederschlags- oder auch innerhalb des Hangs strömendem Stauwasser oder Grundwasser kann eine Böschung stabilisiert werden, was entsprechende geologische Untersuchungen voraussetzt. Die Funktion von Wurzeln kann auch durch die künstliche Vernadelung der Hangebene durch den Einbau von Verpresspfählen übernommen werden, die bis in den ungestörten Untergrund hineinreichen.
Befindet sich im Bereich des Böchungsfußes noch ein Stützbauwerk (z. B. eine Winkelstützmauer) und/oder ist die Böschung unregelmäßig geneigt, wird das Versagen des Böschungskörpers nicht als Böschungsbruch, sondern als Geländebruch bezeichnet, obgleich die auslösenden Mechanismen weitgehend identisch sind. Beim Geländebruch ist das stützende Bauwerk Bestandteil des Gleitkörpers, wird demzufolge zerstört. An der Oberfläche des restlichen Böschungskörpers verbleibt nach einem Böschungsbruch oftmals eine mehr oder weniger gut ausgeprägte bogenförmige Gleitfläche, die teils durch den Böschungsfuß nach oben verläuft (und als Böschungsfußbruch bezeichnet wird) oder auch schon vor dem Böschungsfuß ihren Ursprung hat (diese Bruchfigur wird als Böschungsgrundbruch bezeichnet).
Wird im Bereich von Staudämmen das aufgestaute Wasser zu rasch abgelassen, kann auch hier ein Böschungsbruch auftreten, da das anschließende Erdreich meist noch relativ viel Wasser enthält, wodurch auch hier die Scherfestigkeit entsprechend verringert wird. Um diesen Schadensfall zu verhindern, muss der luftseitige Wasserspiegel entweder deutlich langsamer abgesenkt oder die Böschung muss z. B. durch Steinpackungen und/oder die Anordnung von Bermen hinsichtlich der Standsicherheit erhöht werden.
Die Standsicherheit von Böschungen kann rechnerisch nachgewiesen werden, wobei es dafür unterschiedliche Nachweis- und Rechenverfahren gibt. Es gilt jedoch der Grundsatz, dass sowohl Lage als auch Form der Gleitlinie und damit des Gleitkörpers nicht genau vorausgesagt werden können, jedoch haben sich die im Laufe von Jahrzehnten entwickelten Lösungsansätze überwiegend gut bewährt. Die rechnerischen Grundlagen für Geländebruchnachweise finden sich in der Norm DIN 4084:2009-01 „Baugrund - Geländebruchberechnungen“ in Verbindung mit DIN 4084-100 Beiblatt 1:1997-4 „Baugrund - Böschungs- und Geländebruchberechnungen - Teil 100: Berechnung nach dem Konzept mit Teilsicherheitsbeiwerten, Berechnungsbeispiele“. Weitere ergänzende Hinweise finden sich in der älteren (und damit deutlich übersichtlicheren und praxisgerechteren) Norm DIN 4084 Beiblatt 1:1981-07 „Baugrund; Gelände- und Böschungsbruchberechnungen; Erläuterungen“.
Bereits die alten Ägypter haben beim Bau der frühen Pyramiden offensichtlich unliebsame Erfahrungen mit dem Böschungsbruch gemacht, wählten sie doch zunächst einen Böschungswinkel von etwa 52° bis 54°. Ob es zu größeren Schadensfällen durch Abrutschungen bereits während des Baus der ersten Pyramiden gekommen ist, ist noch nicht abschließend belegt. Jedenfalls weisen die späteren Pyramiden jeweils einen Böschungswinkel von weniger als 45° auf, während bei der so genannten Knickpyramide der untere etwa 45 m hohe Teil einen Böschungswinkel von immerhin 54° aufweist, der oberhalb dieses Knicks auf 43° reduziert wurde.
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