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Bretterladen

In den Zeiten, als es noch keine verglasten Fenster gab und tagsüber dennoch eine Mindestbelichtung von Räumen zu erreichen, waren die dafür erforderlichen Wandöffnungen meist mit einem »Bretterladen« ausgestattet. Die weitere Bezeichnung »Fensterladen« weist auf die Funktion des Bretterladens hin, nämlich eine Flügelkonstruktion aus mehreren zusammengesetzten Brettern, die bei Bedarf geöffnet bzw. geschlossen werden kann. Der Bretterladen kann sowohl einflügelig als auch zweiflügelig ausgebildet werden. Um dem Bretterflügel ausreichende Stabilität zu verleihen, werden die einzelnen Bretter meist genutet oder mit Federn versehen und/oder auf der Rückseite häufig auch mit einer diagonal angeordneten zweiten Bretterlage ausgesteift, alternativ können auch Z-förmige Brettkonstruktionen zu Aussteifung dienen. Der seitliche Anschlag erfolgt meist mit aufgesetzten Langbändern, die in seitlich im Gewände eingelassenen Kloben eingehängt werden.

Zwar waren Herstellung und Verwendung von Glas und Glasprodukten bereits im spätantiken Rom bekannt, dieses Wissen ging jedoch mit dem Untergang des Römischen Reichs ebenfalls verloren. Funde aus dem durch einen Vulkanausbruch am 24. August 79 untergegangenen Pompeji belegen, dass die Römer bereits Glastafeln mit bis zu 100 cm Größe herstellen konnten. Konsequent war daher auch der Einbau in Fenster, um somit den Wohnraum gegen die Einflüsse des Wetters besser abzuschirmen, ohne damit zu viel Tageslicht zu verlieren. Erst mit dem Bau der großen gotischen Kathedralen kamen wieder vermehrt Fenster aus Glas zum Einsatz, allerdings war Glas für die breite Bevölkerung bis weit in das 16. Jahrhundert hinein ein Luxusartikel, den sich (fast) niemand leisten konnte. Neben dem Bretterladen kamen daher oftmals Glasersatzstoffe wie geöltes Pergament, feine Leinwand oder Hornblende zum Einsatz, die jedoch meist weniger haltbar waren, allerdings etwas mehr Licht in den Raum hineinließen als ein geschlossener Bretterladen.

Heute werden Fenster oder Türen meist nur noch bei einfachen Scheunen oder Ställen mit einem Bretterladen verschlossen, wo es weder Anforderungen an die Wärme- oder Schalldämmung noch an die dauerhafte Belichtung mit Tageslicht gibt. Damit unterscheidet sich der Bretterladen auch vom Klappladen, der außenseitig vor einem verglasten Fenster angebracht ist und lediglich die Funktion eines Sichtschutzes übernimmt, obwohl Ausführung und seitliche Befestigung dem Bretterladen entsprechen kann. Regional können jedoch die Begriffe Klappladen und Bretterladen jeweils synonym gebraucht werden.

Zur Verbesserung der Dauerhaftigkeit des hölzernen Bretterladens (meist besteht dieser aus Fichten- oder Tannenholz) kann das Holz mit einer Lasur oder auch einem Farbanstrich versehen werden. Bei untergeordneten Scheunen und Ställen wird auf diesen Anstrich oftmals verzichtet, sodass das Holz bereits nach kurzer Zeit grau wird, was auf die im Sonnenlicht enthaltene UV-Strahlung zurückzuführen ist.

siehe auch:
- Aufsatzband
- Beschläge
- Butzenscheibe
- Fitschenbänder
- Einstemmbänder
- Fenster
- Jalousie
- Kloben
- Kreuzbänder
- Rollladen
- Türstockzimmerung
- Querriegelschloss
- Zapfenband
- Zargen