In den Zeiten, als es noch keine verglasten
Fenster gab und tagsüber dennoch eine Mindestbelichtung von Räumen zu erreichen, waren die dafür erforderlichen Wandöffnungen meist mit einem »
Bretterladen« ausgestattet. Die weitere Bezeichnung »
Fensterladen« weist auf die Funktion des
Bretterladens hin, nämlich eine Flügelkonstruktion aus mehreren zusammengesetzten Brettern, die bei Bedarf geöffnet bzw. geschlossen werden kann. Der
Bretterladen kann sowohl einflügelig als auch zweiflügelig ausgebildet werden. Um dem Bretterflügel ausreichende
Stabilität zu verleihen, werden die einzelnen Bretter meist genutet oder mit Federn versehen und/oder auf der Rückseite häufig auch mit einer diagonal angeordneten zweiten Bretterlage ausgesteift, alternativ können auch Z-förmige Brettkonstruktionen zu Aussteifung dienen. Der seitliche
Anschlag erfolgt meist mit aufgesetzten Langbändern, die in seitlich im
Gewände eingelassenen
Kloben eingehängt werden.
Zwar waren Herstellung und Verwendung von
Glas und
Glasprodukten bereits im spätantiken Rom bekannt, dieses Wissen ging jedoch mit dem Untergang des Römischen Reichs ebenfalls verloren. Funde aus dem durch einen Vulkanausbruch am 24. August 79 untergegangenen Pompeji belegen, dass die Römer bereits
Glastafeln mit bis zu 100 cm Größe herstellen konnten. Konsequent war daher auch der Einbau in
Fenster, um somit den Wohnraum gegen die Einflüsse des Wetters besser abzuschirmen, ohne damit zu viel Tageslicht zu verlieren. Erst mit dem Bau der großen gotischen Kathedralen kamen wieder vermehrt
Fenster aus
Glas zum Einsatz, allerdings war
Glas für die breite Bevölkerung bis weit in das 16. Jahrhundert hinein ein Luxusartikel, den sich (fast) niemand leisten konnte. Neben dem
Bretterladen kamen daher oftmals
Glasersatzstoffe wie geöltes Pergament, feine Leinwand oder Hornblende zum Einsatz, die jedoch meist weniger haltbar waren, allerdings etwas mehr
Licht in den Raum hineinließen als ein geschlossener
Bretterladen.
Heute werden
Fenster oder
Türen meist nur noch bei einfachen Scheunen oder Ställen mit einem
Bretterladen verschlossen, wo es weder Anforderungen an die Wärme- oder
Schalldämmung noch an die dauerhafte Belichtung mit Tageslicht gibt. Damit unterscheidet sich der
Bretterladen auch vom Klappladen, der außenseitig vor einem verglasten
Fenster angebracht ist und lediglich die Funktion eines Sichtschutzes übernimmt, obwohl Ausführung und seitliche Befestigung dem
Bretterladen entsprechen kann. Regional können jedoch die Begriffe Klappladen und
Bretterladen jeweils synonym gebraucht werden.
Zur Verbesserung der Dauerhaftigkeit des hölzernen
Bretterladens (meist besteht dieser aus
Fichten- oder
Tannenholz) kann das Holz mit einer
Lasur oder auch einem Farbanstrich versehen werden. Bei untergeordneten Scheunen und Ställen wird auf diesen Anstrich oftmals verzichtet, sodass das Holz bereits nach kurzer Zeit grau wird, was auf die im Sonnenlicht enthaltene
UV-Strahlung zurückzuführen ist.
siehe auch:
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Aufsatzband
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Beschläge
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Butzenscheibe
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Fitschenbänder
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Einstemmbänder
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Fenster
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Jalousie
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Kloben
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Kreuzbänder
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Rollladen
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Türstockzimmerung
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Querriegelschloss
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Zapfenband
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Zargen