Eine »Rampe« ist eine bauliche Anlage zur Überwindung von Höhendifferenzen, wobei im Gegensatz zur Treppe eine geneigte Ebene den Übergang mit Rollstühlen und Kinderwagen problemlos ermöglicht. Rampen findet man auch in allen mehrgeschossigen Tiefgaragen oder Parkdecks, um somit mit dem Auto auf die nächste Ebene auf- oder abfahren zu können.
Nicht zu ebener Erde liegende Garagen oder Garagengeschosse müssen über Rampen erschlossen werden, wobei diese Rampen verkehrssicher auszubilden sind. Die speziellen Anforderungen, die an Rampen gestellt werden, ergeben sich im Einzelnen aus den Garagenverordnungen der Bundesländer. Grundsätzlich gilt, dass die Neigung der Rampen 16 % (bei Kleingaragen 20 %) nicht überschritten werden darf. Zwischen der öffentlichen Straße und einer Rampe mit mehr als 10 % Neigung muss eine Fläche von mindestens 3 m Länge oder höchsten 10 % Neigung liegen, damit die Fahrzeuge beim Befahren der Rampe nicht aufsitzen.
siehe auch:
- Behindertengerecht
- Fluchttreppen
- Fluchtweg
- Rettungstunnel
- Treppen