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Mauer

Unter einer »Mauer« (lateinisch = »murus«, althochdeutsch = »müra«) versteht man einen massiven, raumbegrenzenden, raumabschließenden oder raumteilenden Baukörper aus natürlichen Steinen (z.B. Sandsteine) oder künstlich hergestellten Steinen (z.B. Kalksandsteine, Ziegelsteine). Die untere Begrenzung einer Mauer wird als Sohle bezeichnet, der obere Abschluss als Krone oder Mauerkrone. Je nach verwendetem Baustoff wird unterschieden nach Natursteinmauerwerk und nach Mauerwerk aus künstlich hergestellten Steinen, in seltenen Fällen kommen auch Mischmauerwerke mit natürlichen und künstlich hergestellten Steinen zur Ausführung. Bei Verwendung von künstlichen Steinen richtet sich die Dicke und Struktur der Mauer nach dem Format des dazu verwendeten Steins.

Unter natürlichen Steinen versteht man dabei, dass diese aus in der Natur vorhandenen Materialien bestehen, die meist durch mechanische Bearbeitung zu entsprechenden Steinformaten geformt werden, um sie somit innerhalb einer Mauerwerkswand besser verarbeiten zu können (z.B. Sandsteine, Blöcke aus Granit oder Basalt usw.). Zu den künstlich hergestellten Steinen zählen neben den Kalksandsteinen die Steine aus Bims, gebranntem Ton (z.B. Poroton, aber auch alle anderen Ziegelsteine), aus Porenbeton (früher Gasbeton) und Beton sowie Mischformen mit Zusätzen zur Verbesserung bestimmter bauphysikalischer Eigenschaften (z.B. zur Verbesserung der Wärmedämmfähigkeit). Zu den künstlichen Steinen zählen auch solche, deren äußere Form z.B. aus gebranntem Ton bestehen und deren Hohlkammern nach der Anordnung zu einer Mauer vor Ort mit Beton verfüllt werden.

Eine Mauer kann weiterhin zwei- oder mehrschalig ausgebildet werden, um damit die jeweiligen Vorteile der unterschiedlichen Materialien optimal ausnutzen zu können. Dabei wird die statisch tragende Innenwandschale beispielsweise aus einem relativ hoch belastbaren Kalkstein hergestellt. Zur Verbesserung der Wärmedämmeigenschaften folgt davor eine Wärmedämmung (z.B. Mineralwolle), die zum Schutz gegen Witterungseinflüsse nochmals auf der Wetterseite mit einer Klinkerschale (aus gebrannten Ziegeln) verkleidet wird. Diese äußere Schale trägt in vertikaler Richtung außer seinem Eigengewicht keine Gebäudelasten ab, in horizontaler Richtung müssen diese Vorsatzschalen jedoch Windlasten über entsprechende Ankerelemente an die statisch tragende Innenwand übertragen können.

Mauerbezeichnungen:

Mauersohle = Standfläche (Aufstandfläche) der Mauer,

Mauerkrone = oberer Abschluss der Mauerwerkswand,

Mauerhaupt = sichtbare Schmalseite der Mauerwerkswand,

Mauerstärke = Dicke der Mauerwerkswand,

Mauerflucht = Begrenzungslinie einer Mauer,

Mauermantel = Schutz für Konstruktionen aus anderem Material (z.B. Holz, Stahl),

• Vormauerung = Verstärkung einer Mauer bzw. Teil einer zweischaligen Mauer,

• Blendmauerwerk = Verkleidung des Mauerkerns mit besserem Material,

Mauerring (Ringmauer) = Umfassungsmauer einer mittelalterlichen Burgstelle (auch Bering oder Mantelmauer genannt) oder Stadtmauer.

Auch nach Lage und Zweck werden Mauern unterschieden:

• Grundmauer, diese überträgt die Bauwerkslasten in den Baugrund, darüber erhebt sich das aufgehende Mauerwerk: Kellermauer, Sockelmauer, Geschossmauer, Drempel- (Kniestock-) mauer,

• die Kellermauer nimmt den horizontal wirkenden Erddruck auf und schützt den Keller (bei richtiger Ausführung) vor Wasserzutritt,

• die im Unterbau eines Gebäudes meist etwas vorspringende Sockelmauer (dann mit einem Sockelgesims abgedeckt),

• die Geschossmauer oder Tragmauer überträgt alle Lasten aus dem darüberliegenden Geschossen in das nächste darunterliegende Geschoss,

• die Brandmauer oder Brandwand dient zum Schutz gegen Übergreifen von Feuer auf benachbarte Bauteile, dabei handelt es sich um eine bis über das Dach durchgehende, massive, in Deutschland mindestens 24 cm dicke Mauer, die keine Öffnungen aufweisen darf und aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen muss, diese verhindert über eine bestimmte Zeitdauer (meist mindestens 90 Minuten) die Brandübertragung,

• Schildmauer oder Abschlussmauer, diese befindet sich an der Stirnseite eines Tonnengewölbes,

• Strebemauer, diese nimmt als Widerlager den Gewölbeschub eines Gewölbes auf,

• Wangenmauer als seitliche Begrenzung bei Treppen, Rampen usw.,

• die Stützmauer (meist als Schwergewichtsmauer) dient zur Begrenzung und Sicherung von aufgeböschten Erdmassen (weitere Bezeichnungen sind Widerlagermauer, Futtermauer, Erddruckmauer),

• die Winkelstützmauer, die in der Regel aus Stahlbeton besteht, kann zusätzlich zur Stützmauer noch Zugspannungen aufnehmen,

• Flügelmauer zur seitlichen Begrenzung bei Dämmen und Tunneln,

Staumauer zum Aufstauen der Wassermassen bei Talsperren.

Nach der Ausführungsart werden schließlich noch Trocken-, Hohl- und Blendmauern unterschieden.

siehe auch:
- Adobe
- Brandwand
- Kalksandstein
- Maßordnung im Hochbau
- Mauerwerk
- Mauerverband
- Mauerwerks- und Steinbezeichnungen
- Natursteinmauerwerk
- Porenbeton
- Sockel
- Trockenmauerwerk
- Ziegel