Für den heute üblicheren Begriff »Bewehrung« wurde früher oft und wird heute noch vereinzelt der Begriff »Armierung« verwendet. Der Begriff »Bewehrung« darf in keinem Falle mit dem strafrechtlichen Begriff „»Bewährung« (wie Bewährungsstrafe) verwechselt werden, hier handelt es sich um völlig unterschiedliche Bedeutungen, daher auch die voneinander abweichende Schreibweise mit e statt ä!
Bei der Bewehrung handelt es sich um eine aufgrund einer statischen Berechnung und eines Bewehrungsplans erstellte Stahleinlage im Beton in Form von profilierten Baustählen und Betonstahlmatten (so genannten R-Matten und Q-Matten, für spezielle Anwendungen sind auch Listenmatten, die auf den Einsatzzweck abgestimmt werden, verfügbar). Durch die gerippten Stahlstäbe wird eine gute Verbindung mit dem Beton geschaffen. Die Bewehrung darf nach dem Betonieren nirgends sichtbar sein. Dies wäre ein gravierender Mangel, welcher im Laufe der Jahre zu Korrosionsschäden führen würde. Die Stärke einer Bewehrung wird durch den erfahrenen Bauingenieur (Statiker) berechnet und in entsprechenden Bewehrungsplänen dargestellt. Der Einbau einer Bewehrung kann nur anhand eines entsprechenden Bewehrungsplans und unter Aufsicht eines erfahrenen Bauingenieurs erfolgen, da der Nichtfachmann üblicherweise nicht alle Randbedingungen, die beim Einbau zu beachten sind, kennt und in die Praxis umsetzen kann.
Bedenken Sie: Eine fehlerhaft eingebaute Bewehrung kann im Nachhinein durchaus sehr teuer werden, da eine Sanierung beispielsweise einer Stahlbetondecke oder eines Unterzugs aus Stahlbeton oftmals nur mit hohem Zeit- und damit Kostenaufwand möglich ist!
In der unten gezeigten Abbildung ist eine großflächige Bewehrung dargestellt, die jedoch bezüglich der in großer Anzahl innerhalb der geplanten Ortbetondecke angeordneten Leerrohre des Elektrikers statisch nicht in Ordnung ist; die Sollbruchstellen innerhalb der Decke sind damit eingebaut. Solche Fehler werden gemacht, wenn entweder gar keine oder keine aufeinander abgestimmte Planung erfolgt oder Planung und Ausführung von vermeintlich „unwichtigen“ Gewerken einem Handwerker überlässt. Der Mangel wurde in diesem Falle nur deshalb festgestellt, weil eine Prüfung nach dem „Vier-Augen-Prinzip“ erfolgte!
siehe auch:
- Armierung
- Betonstahl
- Betonstahlmatten
- Bewährung
- Lagermatten
- Plattendecke
- Großflächenplatten
- Filigranplatten
- Montaquick-Decke
- Verlegeplan