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Fundamente

Für praktisch jedes Gebäude ist eine Gründung, die über »Fundamente« erfolgt, erforderlich. Für die weitaus meisten Gebäude und Bauwerke sind dabei flach gegründete Streifen- und Einzelfundamente (diese sind im Grundriss quadratisch oder rechteckig, sehr selten rund) statisch ausreichend, nur bei wenig tragfähigem Baugrund oder bei sehr hohen Lasten (z.B. aus Hochhäusern) sind tiefer gegründete Fundamente (z.B. über Bohrpfähle) erforderlich. Der lateinische Begriff »fundamentum« bedeutet soviel wie »Unterbau« oder »Grundlage«, woraus sich der Begriff »Fundament« ableitet.

Einzelfundamente werden unter einzelnen Stützen (z.B. unter einer Stahlbetonstütze in einer Tiefgarage), Streifenfundamente unter statisch tragenden Wänden eingebaut. Alle Fundamentarten sind grundsätzlich ingenieurmäßig zu bemessen, lediglich bei kleineren Gebäuden (z.B. eingeschossigen Garagen) können die dazu erforderlichen Fundamente nach konstruktiven Gesichtspunkten (unter Beachtung der Mindesttiefe für eine frostfreie Einbindetiefe von mindestens 80 cm, je nach Region auch 90 cm unter Geländeoberkante) gewählt werden. Auch für Wohnhäuser wird von hier dringend empfohlen, für das geplante Bauvorhaben ein Baugrundgutachten anfertigen zu lassen, um damit evtl. auftretende Überraschungen beim Aushub der Baugrube zu vermeiden und dadurch vorher nicht abschätzbare Mehrkosten zu verhindern.

Grundsätzlich gilt:

Baugrundrisiko ist Bauherrenrisiko!

siehe auch:
- Baugrundsachverständiger
- Bodenplatte
- Bohrpfahlwand
- Caisson
- Einzelfundament
- Flachgründung
- Grundbau
- Pfahlrost
- Pfahlbauten
- Pfahlgründungen
- Pfahlwand
- Streifenfundament
- Stützwand
- Tiefgründung
- Verbau