Auf ihrer Internetseite räumt die Berliner Feuerwehr mit gefährlichen Mythen auf (www.berliner-feuerwehr.de): „Wenn es brennt, habe ich mehr als 10 Minuten Zeit, die Wohnung zu verlassen“, meinen viele. Im schlimmsten Fall endet dieser Irrtum tödlich. Nur 4 Minuten bleiben im Schnitt zur Flucht, lauten die Erfahrungen nicht nur der Berliner Feuerwehr. Schon nach 2 Minuten kann eine Rauchvergiftung zum Tode führen. Denn zuerst brennt die Wohnungseinrichtung. Und Kunststoffe, Kleber, Textilien und Tapeten geben giftige Gase ab. Die Opfer werden ohnmächtig und ersticken, noch bevor das Feuer die Bausubstanz angreifen kann. Ein Rauchmelder, richtiger auch als Rauchwarnmelder bezeichnet, erzeugt im Falle einer Rauchentwicklung ein durchdringendes Alarmsignal, um so die Wohnungsnutzer bei einem Brandereignis frühzeitig zu warnen. Dabei kommt es wirklich auf jede Sekunde an, um die Wohnung oder das Haus ohne fremde Hilfe noch rechtzeitig verlassen zu können.
Wer sich auf aufmerksame Haustiere und Nachbarn verlässt, lebt ebenfalls äußerst riskant. Tiere werden genauso wie Menschen nicht durch Rauch geweckt. Rauch ist lautlos und breitet sich schneller aus als Feuer. Vor allem Kinder, Alte und Kranke haben kaum eine Chance, wenn keiner hilft. Wird der Nachbar erst durch Geruch und Geräusche auf einen Brand aufmerksam, ist es meist zu spät.
Auch durch mehr Umsicht und Vorsicht lässt sich ein Brand nicht völlig ausschließen. Häufige Brandursache sind schadhafte elektrische Leitungen und falsch benutzte Elektrogeräte. Brandherde dieser Art werden leicht übersehen, denn es bilden sich nicht gleich Flammen. Zuerst entstehen gefährliche Schwelbrände, die häufig zu spät entdeckt werden.
Rauchmelder sind (nicht mehr überall) Privatsache!
„Rauchmelder retten Leben“ - unter diesem Motto wollen Versicherer und die Elektroindustrie, unterstützt von Feuerwehr und Schornsteinfeger-Handwerk, die unscheinbaren, nur handtellergroßen Frühwarnsysteme unters Volk bringen. Die in der Wohnung angebrachten Melder sollen Alarm schlagen und die Bewohner rechtzeitig warnen, wenn der Rauch gefährlich zunimmt.
Die fachkundigen Aufklärer hoffen auf die Einsicht der Bevölkerung. Denn in Deutschland sind Rauchmelder in privaten Haushalten gesetzlich noch nicht überall vorgeschrieben, sondern in vielen Bundesländern (noch) Privatsache. Anders in den USA, Kanada, Großbritannien und Norwegen. Dort ist die Installation fast flächendeckend Pflicht. Und die Zahlen der Todesopfer bei Haus- und Wohnungsbränden sind gesunken, in den USA seit den 70er Jahren um 40 %.
Bemühungen, eine gesetzliche Grundlage für den Einbau von Heimrauchmeldern zu schaffen, gab und gibt es auch in der Bundesrepublik immer wieder. Erst im Juni 2002 hat der Landesfeuerwehrverband Nordrhein-Westfalen eine Resolution verabschiedet. Sie ging an alle Landtagsabgeordneten und an die Landesministerien. Ein ähnlicher Vorstoß wurde im April 2002 in Hessen unternommen. Bisher zumindest in NRW vergebens, Hessen hat reagiert und seit Juni 2005 für Neubauten eine Verpflichtung zum Einbau von Rauchmeldern gesetzlich geregelt (vgl. Abbildung).
Heißer Rauch steigt nach oben, deshalb gehören Rauchmelder stets in der Raummitte unter die Zimmerdecke. Wer das ganze Haus einschließlich Keller und Dachboden überwachen will, sollte aber Orte ausnehmen, in denen es schnell zu Fehlalarm kommen kann, also Küche, Bad und sehr staubige Räume. Gute Rauchmelder mit Batteriebetrieb sind bereits ab 10 Euro im Handel erhältlich!
Obwohl es bereits seit 2005 eine europäische Norm (DIN EN 14604) zum Thema Rauchmelder gibt, haben sich bis heute (Stand: April 2011) nur sieben Bundesländer zu einer Modifikation der jeweiligen Landesbauordnung entschieden (vgl. Abbildung). Dies zeigt wieder einmal mehr das Grundübel deutscher Kleinstaaterei. Wieso ist es nicht möglich, diese Regelungen bundeseinheitlich vorzunehmen?
Internationale Erfahrungen belegen, dass eine gesetzliche Rauchmelderpflicht zu einer wesentlich weiteren Verbreitung von Rauchmeldern führt als Kampagnen, die an das Eigeninteresse der Bewohner appellieren: In Großbritannien wurde 1992 eine Rauchmelderpflicht eingeführt. Seither stieg die Anzahl von rauchmelderüberwachten Haushalten von 9 % im Jahr 1987 auf ca. 75 % im Jahr 1998. Die Zahl der Brandtoten sank in diesem Zeitraum um 40 %. In den USA sind 93 % der Haushalte mit Rauchmeldern ausgestattet. Seit den 70er Jahren bestehen Regulierungen in zahlreichen Bundesstaaten, die zu einer Reduzierung der Brandtoten um ebenfalls 40 % geführt haben. In Schweden, wo etwa 70 % aller Haushalte mit Meldern ausgestattet sind, gelang eine Verringerung der Brandopfer um 50 %. In Kanada, den Niederlanden und Teilen Australiens besteht ebenfalls eine gesetzliche Rauchmelderpflicht. Deutschland ist mit nur 7 % rauchmelderüberwachten Haushalten das Schlusslicht in diesem Vergleich.
Zum Schutz aller Bewohner, sowie Wohneigentum und Gebäuden helfen moderne Rauchmelder. Durch die Möglichkeit des Deckeneinbaus, wie die verschiedene Hersteller sie inzwischen auf dem Markt anbieten, sind sie in modernen Deckensystemen heutiger Architektur kaum sichtbar, erfüllen jedoch die höchsten Anforderungen des VdS (Verbands der Schadensversicherer).
Doch auch ein moderner Rauchmelder muss in regelmäßigen Abständen auf Funktionsfähigkeit hin untersucht werden. Gerade bei batteriebetriebenen Einzelgeräten müssen die Batterien regelmäßig gegen neue ausgetauscht werden, da nicht gewartet werden kann, bis diese sich irgendwann von selbst melden und man sich zu diesem Zeitpunkt ggf. gerade für einige Tage nicht im Haus befindet. Sind Rauchmelder in Mietwohnungen installiert, kann der Vermieter hierfür eine spezialisierte Firma mit der Kontrolle und Wartung beauftragen. Die dadurch entstehenden Kosten können als Betriebskosten im Zuge der jährlichen Nebenkostenabrechnung beim Mieter geltend gemacht werden.
In einem konkreten Falle hatte ein Mieter gegen diese Vorgehensweise geklagt. Er begründete dieses Ansinnen damit, dass im Mietvertrag eine solche Umlage (Wartung der Rauchmelder) schließlich nicht vorgesehen sei, außerdem könne er die Rauchmelder ja auch selbst warten. Das damit befasste Amtsgericht Lübeck konnte sich dieser Auffassung jedoch nicht anschließen. Das Gericht begründete als erstes Gericht in Deutschland die Entscheidung damit, dass die Überprüfung der Rauchmelder eine „Funktionsfähigkeitsüberprüfung elektrischer Anlagen darstelle“ und die dafür anfallenden Kosten somit über die „sonstigen Betriebskosten“ abgerechnet werden können (Amtsgericht Lübeck, Aktenzeichen: 21 C 1668/07, Urteil vom 05.11.2007). Ein weiteres gewichtiges Argument des Gerichts darf dabei nicht unbeachtet bleiben: Dem Eigentümer bzw. Vermieter obliegt die allgemeine Verkehrssicherungspflicht, er ist also dafür verantwortlich, dass u.a. auch die vermietete Wohnung jederzeit gefahrlos nutzbar ist. Der Vermieter muss sich gerade in Bezug auf die möglichen Gefährdungen durch ein Brandereignis nicht auf die ordnungsgemäße Kontrolle und Wartung von Rauchmeldern durch den Mieter verlassen müssen, dies sei ihm nicht zuzumuten. Es leuchtet aus rein praktischen Erwägungen heraus ein, dass ein Vermieter auch gar nicht in der Lage ist, zu überprüfen, ob der Mieter eine solche Wartung überhaupt oder zumindest ordnungsgemäß durchgeführt hat.
Die Überprüfung von Rauchmeldern ist nach DIN 14676:2006-08 „Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung - Einbau, Betrieb und Instandhaltung“ in jährlichem Abstand vorgegeben. Dabei ist durch eine Sichtkontrolle zu überprüfen, ob alle Raucheintrittsöffnungen frei zugänglich und keine mechanischen Beschädigungen vorhanden sind. Zusätzlich ist ein Batteriewechsel durchzuführen und die Funktionsweise anschließend durch einen Probealarm zu überprüfen. Ein überarbeiteter Entwurf von DIN 14676 vom September 2010 wurde zwischenzeitlich veröffentlicht.
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