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Ein wichtiger Aspekt der baubegleitenden Qualitätssicherung von Bauvorhaben ist die unabhängige Prüfung von Planung und Ausführung. Der Bauherr ist rechtlich gesehen für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich. Er selbst erwartet ein einwandfreies und seinen Wünschen entsprechendes Bauwerk.
Der Bauherr bestimmt, in welchen Leistungsbereichen er einen "Prüfsachverständigen" seines Vertrauens einschalten möchte. Dieser koordiniert dann unter Hinzuziehung eines Fachkollegen dessen Leistung, wenn die beauftragten Leistungsbereiche fachübergreifende Zusammenarbeit erforderlich machen.
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