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Unter Energieberatung wird die energetische Bewertung und Optimierung von
- Gebäuden - technischen Anlagen - technologischen Prozessen i im Planungsprozess, im Bestand und während der gesamten Nutzungsphase verstanden.
Insbesondere ist die Energieeinsparung von Gebäuden angesichts steigender Energiepreise und der Umweltbelastung durch CO2-Emission von großer Bedeutung. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) sorgt für ein Optimum aus Wärmedämmung und Anlagentechnik. Die Prüfsachverständigen des DPÜ achten von Beginn an verantwortungsbewusst auf die Maßnahmen zur Energieeinsparung im Sinne des Bauherrn bzw. des Betreibers. Neben der heute geltenden EnEV 2004, die Mindestanforderungen an das Wärmedämmvermögen von Gebäuden und an das Auslegen von heiz- und lüftungstechnischen Anlagen formuliert, entstehen bereits weitergehende Novellierungen. Diese orientieren sich, auf der Grundlage der Richtlinie 2002/91/EG (Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden) und der Normenreihe DIN V 18599, an der Effizienz des gesamten Energiehaushaltes von Gebäuden.
Der Prüfsachverständige des DPÜ führt folgende Leistungen durch: - Ausstellen und Prüfen von Nachweisen nach EnEV 2004 bzw. EnEV 2006 - Ausstellen und Prüfen von Energiepässen nach Richtlinie 2002/91/EG - Beratung zur energetischen Optimierung von Gebäuden, Anlagen und Prozessen - Beratung zum Einsatz von alternativen Energien - Prüfleistungen im Gesamtsystem der ganzheitlichen Prüfung und Beratung Hierbei stimmt er sich mit anderen Fachdisziplinen ab.
Mit der Ausstellung eines Energieausweises/Zertifikates bestätigt er das energetische Niveau von Gebäuden, Anlagen und Prozessen.
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