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Vom Standsicherheitsnachweis bis hin zur Gebrauchstauglichkeit werden alle relevanten Gewerke der Baukonstruktion überwacht.
Der Prüfsachverständige des DPÜ - kontrolliert diese Nachweise einschließlich der Gründung (Baugrund + Geotechnik) - überprüft die Gesamtstabilität des Gebäudes - überwacht die Ausführung auf der Baustelle - überwacht die Einhaltung der Brandschutzvorschriften für alle konstruktiven Bauteile zum Schutz der Bewohner des Gebäudes
Die Standsicherheit ist eng und praktisch untrennbar mit der Gebrauchsfähigkeit verknüpft. Der Rohbau im Sinne des Tragwerks bildet darum das Basismodul für alle weiteren Anforderungen wie z.B. für den baulichen und konstruktiven Brandschutz, den Ausbau, die Gesundheit, die Hygiene, den Umweltschutz, die Nutzungssicherung, den Schallschutz sowie für den Wärmeschutz und die Energieeinsparung. Oft sind tragende Teile selbst gleichzeitig wichtige Elemente des Brandschutzes, der Nutzungssicherheit, des Schall- und Wärmeschutzes.
Nicht ruhende Belastungen sind insbesondere bei Bauwerken zu berücksichtigen, die eine schlanke Struktur besitzen und darum leicht zu Schwingungen angeregt werden können. Hervorgerufen werden diese Schwingungen durch Belastungen beispielsweise aus Windböen und Verkehrslasten wie z.B. durch schreitende oder tanzende Menschen.
Die Bestätigung der ordnungsgemäßen Ausführung erfolgt durch Ausstellung eines Zertifikats.
Der Prüfsachverständige des DPÜ überwacht insbesondere folgende Ausbaugewerke: - Fenster und Türen (Dichtigkeit und Wärmebrücken) - Putz- und Estricharbeiten - Fliesenbeläge und Teppichböden - Leichtbauwände, Dachausbau als Teil der Wärmehüllee
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